Niedersächsischer Hundeführerschein und D.O.Q. 2.0

Sachkundenachweis in Niedersachsen

Wer ist überhaupt sachkundepflichtig?

Seit dem 1. Juli 2011 gilt in Niedersachsen:

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.

Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer.

Der theoretische Prüfungsteil muss lt. Gesetz bei Neuanschaffung eines Hundes  vor dem Kauf erfolgen. Haben Sie bereits einen Hund, muss die theoretische Prüfung zeitnah erfolgen.

Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.

Die Dauer der theoretischen Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.

Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundehalter ein Zertifikat, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt.

Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung/Sachkunde liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters.

Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung bei Anschaffung eines weiteren Hundes  nicht wiederholen.

Möchten Sie die Prüfung ohne Vorbereitung ablegen, melden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Prüfungstermins.

Ich bereite Sie auf die theoretische, wie auch praktische Prüfung vor. Die Zulassung als Prüferin zur Abnahme der Sachkunde nach §3 beim zuständigen Landkreis und Ministerium liegt vor.